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Rauchverbot in Schleswig-Holstein ab Januar 2008

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, welches das Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr einschränkt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Rauchen in Kindertagesstätten und Schulen komplett verboten sein.

In Behörden der Landes‑ und Kommunalverwaltung, Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen, Aus‑ und Weiterbildungsstätten, Heimen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Museen, Theatern, Konzertsälen, Sporthallen, Gaststätten, Kneipen, Diskotheken und Restaurants wird das Rauchen eingeschränkt. Dort darf in künftig nur noch in kleineren Nebenräumen geraucht werden. Kneipen und Restaurants mit nur einem Gastraum, die keine Raucherräume anbieten können, werden demnach benachteiligt.

Der Landtag beschloss weitere Ausnahmen. So kann in geschlossenen Gesellschaften zeitlich befristet der größere von zwei Räumen als Raucherraum deklariert werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Hochzeit der Festsaal in einem Landgasthof sein.

Bei Fest‑ und Traditionsveranstaltungen wird in Festzelten die Gesundheit der Nichtraucher auch in Zukunft nicht geschützt werden – dort darf weiterhin geraucht werden. Veranstaltungen dieser Art dürfen allerdings an einem Standort nur einmal im Jahr an maximal 21 aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten werden.

Verstöße gegen das Rauchverbot werden sowohl bei Rauchern als auch bei Gastwirten mit einem Bußgeld von 1000 Euro bestraft.

Quelle: Kieler Nachrichten


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